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Wir wollen starke Bürger, die in Freiheit sicher leben.

Montag 28 März 2016   Kategorien: Datenschutz, IT-Sicherheit, Politik   von Rainer W. Gerling

Bundesinnenminister Thomas de Maizière äußert sich durchaus widersprüchlich, wenn es um den Konflikt von Grundrechten und Sicherheit (gerade auch vor dem Hintergrund Terrorismus) geht. Die Europäische Menschrechtskonvention sagt in Art. 5 Abs. 1 Satz 1 "Jede Person hat das Recht auf Freiheit und Sicherheit." Freiheit und Sicherheit sind Grundrecht die gelichberechtigt nebeneinander stehen. Zitate unseres Inneministers wie "Datenschutz ist schön, aber Sicherheit hat Vorrang" (genau hat er in den Tagesthemen vom 22.3.1026 gesagt: "Datenschutz ist schön, aber in Krisenzeiten wie diesen hat Sicherheit Vorrang.") legen nahe, dass Datenschutz ein Grundrecht zweiter Ordnung und die Sicherheit ein Grundrecht erster Ordnung ist. Bei einem Konflikt von Grundrecht gewinnt dann automatisch das Grundrecht erster Ordnung.

Unsere Rechtsordnung kennt nur Grundrechte und keine Rangfolge der Grudnrechte. Alle Grundrechte stehen gleichberechtigt neben einander! Natürlich kommt es immer wieder zu Konflikten zwischen Grundrechten. Diese müssen dann im Einzelfall gegeneinader abgewogen werden. Dabei kommen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppierungen durchaus auch zu unterschiedlichen Bewertungen. Diese unterschiedlichen Bewertungen müssen ausdiskutiert werden.

Die finale Messlatte sind das Grundgesetz, die Europäische Menschrechtskonvention und Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die Messlatte wird ultimativ angelegt von den dafür zuständigen Gerichten, also in Deutschland dem Bundesverfassungsgericht und auf europäischer Ebene dem Europäischen Gerichtshof. Und diese Urteile gelten final. Es steht einer Regierung nicht frei, die Urteille des jeweiligen Verfassugsgerichts zu ignorieren, da sie ihr nicht passen. Eine Regierung (so geschehen in Europa), die dies versucht hat die Grundidee von Demokratie und Gewaltentrennung nicht verstanden.

Einer der Gründerväter der Vereinigten Staaten, Benjamin Franklin, formulierte bereits 1775 eine noch heute gültige Maxime: "Wer wesentliche Freiheit aufgeben kann um eine geringfügige bloß jeweilige Sicherheit zu bewirken, verdient weder Freiheit, noch Sicherheit." (Zitiert nach Dr. Benjamin Franklin's nachgelassene Schriften und Correspondenz, nebst seinem Leben. Band 3. Franklin's Leben ersten Theil enthaltend. Weimar 1818).

(Abbildung: Screenshot der Homepage des BMI; abgerufen am 28.3.2016)